Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 20. Juni 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis 19.000 € festgesetzt.
Der Kläger macht gegenüber dem beklagten Haftpflichtversicherer Deckungsansprüche aus einer Kfz-Haftpflichtversicherung betreffend einen Traubenvollernter geltend.
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