Entschädigungsleistungen in der Kfz-Vollkaskoversicherung; Grenzen eines Abzugs neu für alt
OLG Koblenz, Urteil vom 26.11.1999 - Aktenzeichen 10 U 246/99
DRsp Nr. 2004/1448
Entschädigungsleistungen in der Kfz-Vollkaskoversicherung; Grenzen eines Abzugs neu für alt
Bei der Reparaturkostenerstattung in der Kfz-Kaskoversicherung kommt der vorgeschriebene (§ 13 Nr. 5 Satz 3 AKB) Abzug neu für alt in den ersten Jahren nach Erstzulassung nur begrenzt in Betracht, ein Abzug für Neulackierung ist im Falle eines 6 Jahre alten Pkw nicht gerechtfertigt.