Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Pforzheim vom 28.08.2019, erlassen am 30.08.2019, Az.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
3.Der Beschwerdeverfahrenswert wird auf 1.500,00 € festgesetzt.
I.
Die beteiligten Eltern streiten darüber, wem das Familiengericht im Wege der einstweiligen Anordnung die Entscheidungsbefugnis für eine Tagesbetreuung des gemeinsamen Kindes R. J., geboren am ..., übertragen soll.
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