Das Landgericht hat die Angeklagten H., B. und E. verurteilt, weil sie mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben und diese zum Teil auch aus den Niederlanden nach Deutschland eingeführt haben. Dabei hat es gegen den Angeklagten H. - insoweit ist das Urteil insgesamt rechtskräftig - wegen fünf Fällen vier Jahre, gegen den Angeklagten B. wegen drei Fällen drei Jahre und gegen den Angeklagten E. wegen drei Fällen zwei Jahre Gesamtfreiheitsstrafe verhängt, deren Vollstreckung hinsichtlich dieses Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Den Angeklagten E. und H. hat es zudem die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre verhängt; dagegen ist eine Entscheidung über die Fahrerlaubnis des Angeklagten B. nicht getroffen worden.
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