Auf die Beschwerde der Mutter wird Ziffer 2 Satz 2 des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Heidelberg vom 23.12.2021 (AZ.
Der Beschluss vom 10.03.2022 im Verfahren
Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
4.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf € 4.000,00 festgesetzt.
I.
Gegenstand des Verfahrens sind Maßnahmen zum Schutz der am 27.11.2013 geborenen A..
A. ist aus der Beziehung der Kindeseltern W. und C. hervorgegangen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|