1. Die Rechtsbeschwerde wird wegen der Versagung rechtlichen Gehörs zugelassen.
2. Auf die Rechtsbeschwerde wird das Urteil des Amtsgerichts Güstrow vom 19.01.2011 mit den Feststellungen aufgehoben.
3. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Güstrow zurückverwiesen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|