Auf die Revision des Klägers wird das Urtei l des 3. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 10. Oktober 2011 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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