Das Amtsgericht hat den Betroffenen durch das angefochtene Urteil wegen fahrlässigen Anordnens bzw. Zulassens der Inbetriebnahme eines überladenen Fahrzeugs zu einer Geldbuße von 800 DM verurteilt. Es hat mit Verfügung vom 29. September 1998 das unterschriebene Urteil ohne die Zufügung von Gründen der Staatsanwaltschaft zur Zustellung übersandt und angefragt, ob auf Rechtsmittel verzichtet werde. Die Staatsanwaltschaft hat die Akten mit entsprechender Zustimmung zurückgesandt. Am 2. Oktober 1998 hat der Betroffene Rechtsbeschwerde eingelegt. Daraufhin hat das Amtsgericht ein neues Urteil mit Gründen verfasst, dieses erneut der Staatsanwaltschaft zum Zwecke der Zustellung übersandt und es der Verteidigerin zugestellt.
Die ordnungsgemäß eingelegte und begründete Rechtsbeschwerde hat Erfolg.
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