OLG München - Anerkenntnisurteil vom 20.10.2017
10 U 1993/16
Normen:
ZPO § 92 Abs. 1 S. 1; StVG § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 05.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 5346/15

Erlass eines Anerkenntnis- und Endurteils in einem Verkehrsunfallprozess

OLG München, Anerkenntnisurteil vom 20.10.2017 - Aktenzeichen 10 U 1993/16

DRsp Nr. 2017/16192

Erlass eines Anerkenntnis- und Endurteils in einem Verkehrsunfallprozess

Tenor

I.

Die Klägerin ist des Rechtsmittels der Berufung, soweit sie sich gegen die Abweisung der Klage gerichtet hat, verlustig.

II.

Auf die Berufung der Klägerin und Widerbeklagten sowie der Drittwiderbeklagten vom 03.05.2016 wird das Endurteil des LG München I vom 05.04.2016 abgeändert und wie folgt neugefasst:

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin und Widerbeklagte sowie die Drittwiderbeklagten werden verurteilt, samtverbindlich an den Beklagten 6.540,82 £ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 6.480,82 £ seit 19.03.2015 und aus 60,00 £ seit 25.02.2017 sowie 3.577,86 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 19.03.2015 zu zahlen.

3.

Es wird festgestellt, dass die Widerbeklagte und die Drittwiderbeklagten als Gesamtschuldner die Kosten aller künftig notwendigen zahnärztlichen Nachbehandlungen, Kontrolluntersuchungen, Hygienebehandlungen und ggf. erforderlichen Erneuerungen der Implantate sowie der hierfür anfallenden Fahrtkosten jeweils gegen vom Beklagten vorzulegende Nachweise zu tragen haben.

4. III. IV. V. VI.