Das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 14. Mai 2013 -
Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten.
3Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt.
I.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein Verfahren aus dem Versicherungsvertragsrecht.
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