Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bamberg vom 10. Oktober 2014 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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