Beschädigung eines noch nicht 4 Jahre alten Pkw »Opel Rekord« mit 45.000 km Laufleistung; Instandsetzungskosten in Höhe von 1.800,- DM; merkantiler Minderwert: 200,- DM.
Im oben erwähnten Urteil des KG (Urteil - 12 U 2246/69 - 9.2.1970, in DAR 1970, 157) heißt es zur möglichen Kompensation des Minderwertes: »[Die beschädigten] vorderen Radeinbauten sind bei der Reparatur erneuert worden. Dadurch ist eine Wertsteigerung eingetreten, die einen Teil des eingetretenen merkantilen Minderwerts ausgleicht«.
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