Die Klägerin begehrt von dem Beklagten aus abgetretenem Recht ihres früheren Angestellten D. (geboren am 23. März 1939) Ersatz von Verdienstausfall. D.'s Hüftgelenk ist infolge einer bei Behandlung durch den Beklagten am 8. Januar 1988 verursachten Infektion versteift; sein rechtes Bein ist um 5,5 cm verkürzt. D. ist auf einen Stock als Gehhilfe angewiesen und benötigt Spezialsitze. Der Beklagte hat seine volle Haftung für die D. entstehenden Schäden anerkannt.
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