OLG Hamm - Urteil vom 16.10.1992
9 U 54/91
Normen:
AKB § 13 ; BGB §§ 249 254 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(123)375d
ES Kfz-Schaden G-5/8
NJW-RR 1993, 348
NZV 1993, 65
OLGReport-Hamm 1993, 20

Ersatzanspruch wegen Prämien-Rückstufung in der Kaskoversicherung

OLG Hamm, Urteil vom 16.10.1992 - Aktenzeichen 9 U 54/91

DRsp Nr. 1993/3981

Ersatzanspruch wegen Prämien-Rückstufung in der Kaskoversicherung

Der Ersatzanspruch wegen Prämien-Rückstufung in der Kaskoversicherung aufgrund Entschädigungsleistung nach einem Kfz-Unfall ist dann nicht wegen vorschneller Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes ausgeschlossen, wenn von vornherein mit einer langwierigen Schadensregulierung durch die Gegenseite - hier: eine Behörde - zu rechnen war.

Normenkette:

AKB § 13 ; BGB §§ 249 254 Abs. 2 ;

Gründe:

Der von dem Kl. geltend gemachte Anspruch auf Ersatz des Höherstufungsschadens für das Jahr 1990 ist begründet; zu Recht hat das LG darüber hinaus die Feststellung getroffen, daß auch der weitere Höherstufungsschaden zu ersetzen ist.