BGH - Urteil vom 20.03.1962
VI ZR 176/61
Normen:
BGB § 844 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAR 1962, 179
ES Kfz-Schaden M-2/10
FamRZ 1962, 297
NJW 1962, 1054
VRS 22, 321

Ersatzfähigkeit geringerer Versorgungsbezüge als Folge der unfallbedingten Versetzungeines Beamten in den Ruhestand

BGH, Urteil vom 20.03.1962 - Aktenzeichen VI ZR 176/61

DRsp Nr. 1996/28985

Ersatzfähigkeit geringerer Versorgungsbezüge als Folge der unfallbedingten Versetzungeines Beamten in den Ruhestand

Daß beim Tode eines Beamten, der infolge Unfalls vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden war, die Versorgungsbezüge seiner Hinterbliebenen geringer sind, als wenn der Beamte bis zur Erreichung der Altersgrenze im Dienst geblieben wäre, ist ein Schaden, der nicht schon zu Lebzeiten des Beamten in seiner Person entstanden ist, sondern erst den Hinterbliebenen selbst erwächst; sie können den schuldigen Urheber des Unfalls nicht als Erben des Beamten, sondern nur unter den Voraussetzungen des § 844 Abs. 2 BGB auf Ersatz dieses Schadens in Anspruch nehmen.

Normenkette:

BGB § 844 Abs. 2 ;

Hinweise:

Hinweis:

Ähnlich später LG Stuttgart (Urteil 26 O 66/87 21.7.1987, in VersR 1989, 98 = VRS 75, 90).

Fundstellen
DAR 1962, 179
ES Kfz-Schaden M-2/10
FamRZ 1962, 297
NJW 1962, 1054
VRS 22, 321