1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Pforzheim vom 14. August 2009 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 242,71 sowie weitere € 46,41 zu zahlen, jeweils zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 05.03.2009.
2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
4. Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat der Kläger 77 % und die Beklagte 23 % zu tragen.
5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
6. Die Revision wird nicht zugelassen.
7. Streitwert: € 1.047,25
I. Wegen der tatsächlichen Feststellungen wird auf das Urteil des Amtsgerichts Pforzheim vom 14.08.2009 verwiesen. Zweitinstanzliche Änderungen und Ergänzungen ergeben sich aus den nachfolgenden Ausführungen.
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