BGH - Urteil vom 25.01.1977
VI ZR 166/74
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
VersR 1977, 430
Vorinstanzen:
OLG Düsseldorf,

Ersatzfähigkeit von Verfolgungsschäden

BGH, Urteil vom 25.01.1977 - Aktenzeichen VI ZR 166/74

DRsp Nr. 1994/5403

Ersatzfähigkeit von Verfolgungsschäden

Wenn nach einem Unfall einer der beteiligten Kraftfahrer zunächst weiterfährt und daraufhin der andere (zu Fuß) die Verfolgung aufnimmt und beim Überqueren der Fahrbahn von einem dritten Fahrzeug erfaßt wird, so besteht zwischen beiden Unfällen adäquater kausaler Zusammenhang.

Normenkette:

BGB § 249 ;
Vorinstanz: OLG Düsseldorf,
Fundstellen
VersR 1977, 430