BGH, Urteil vom 25.01.1977 - Aktenzeichen VI ZR 166/74
DRsp Nr. 1994/5403
Ersatzfähigkeit von Verfolgungsschäden
Wenn nach einem Unfall einer der beteiligten Kraftfahrer zunächst weiterfährt und daraufhin der andere (zu Fuß) die Verfolgung aufnimmt und beim Überqueren der Fahrbahn von einem dritten Fahrzeug erfaßt wird, so besteht zwischen beiden Unfällen adäquater kausaler Zusammenhang.