OLG Köln - Urteil vom 09.11.2004
9 U 1/04
Normen:
AKB § 13 Abs. 6 ;
Fundstellen:
ZfS 2005, 248
ZfS 2005, 248
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 20.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 366/02

Erstattung der Mehrwertsteuer bei Totalverlust eines Fahrzeugs in der Teilkaskoversicherung

OLG Köln, Urteil vom 09.11.2004 - Aktenzeichen 9 U 1/04

DRsp Nr. 2006/7030

Erstattung der Mehrwertsteuer bei Totalverlust eines Fahrzeugs in der Teilkaskoversicherung

Bei dem Totalverlust eines geleasten Fahrzeugs ist die Mehrwertsteuer von der Teilkaskoversicherung nicht zu erstatten, da auf die Verhältnisse des in der Regel vorsteuerabzugsberechtigten Leasinggebers abzustellen ist.

Normenkette:

AKB § 13 Abs. 6 ;

Gründe:

I. Der Kläger hatte bei der Beklagten u.a. eine Teilkaskoversicherung für den PKW GM Chevrolet Corvette (amtliches Kennzeichen xx - x 38) abgeschlossen. Der Versicherungsverhältnis liegen der AKB-Privat der Beklagten, Stand 01.05.2000, zugrunde (Bl. 121 ff GA). Das Fahrzeug hatte der Klägerin von der D.-Leasing GmbH in N. geleast. Auf den Leasingvertrag und die Leasingbedingungen wird Bezug genommen (Bl. 33, 33 R GA).