OLG Celle vom 30.01.1975
5 U 62/74
Normen:
BGB § 254 ;
Fundstellen:
DAR 1975, 269
DRsp I(123)188a
ES Kfz-Schaden I-1/15

Erstattung für Fahrten zum Besuch eines Verletzten im Krankenhaus

OLG Celle, vom 30.01.1975 - Aktenzeichen 5 U 62/74

DRsp Nr. 1994/8544

Erstattung für Fahrten zum Besuch eines Verletzten im Krankenhaus

Die als Heilungskosten ersatzfähigen Aufwendungen naher Angehöriger für Fahrten zum Besuch des Verletzten im Krankenhaus sind bei Fahrt im eigenen Pkw (nur) in Höhe der als reine Betriebskosten entstehenden Mehraufwendungen ohne - anteilige - fixe Haltungskosten zu erstatten.

Normenkette:

BGB § 254 ;

Hinweise:

Hinweis:

Zur Höhe der Fahrtkosten - mit den Gesichtspunkten günstigste Verkehrsmöglichkeit, Kilometerkosten, Anzahl der Krankenbesuche - äußert sich etwa auch das LG Saarbrücken (Urteil - 14 O 117/87 - 18.12.1987, in DRsp I(123)321a-b = NJW 1988, 2958). Die Grenzen der Erstattungsfähigkeit (wirtschaftliche Notwendigkeit) betont später der BGH in seinem ausführlichen Urteil zu Grundsatz und Details des Besuchskosten-Ersatzes: ES Kfz-Schaden I-1/29; vgl. ferner ES Kfz-Schaden I-1/3, 4, 9, 13, 16.

Fundstellen