LG Landshut - Urteil vom 03.11.1999
13 S 371/99
Normen:
AKB § 13 Nr. 5 ;
Fundstellen:
DRsp II(229)276d-e
DAR 2000, 70

Erstattung tatsächlich nicht angefallener Reparaturkosten inklusive der Mehrwertsteuer

LG Landshut, Urteil vom 03.11.1999 - Aktenzeichen 13 S 371/99

DRsp Nr. 2003/16755

Erstattung tatsächlich nicht angefallener Reparaturkosten inklusive der Mehrwertsteuer

1. Auch in der Kraftfahrzeug-Vollkaskoversicherung sind bei der Abrechnung auf Reparaturbasis die Kosten einer fachgerechten Instandsetzung unabhängig davon zu ersetzen, ob das Unfallfahrzeug tatsächlich repariert wird. 2. Ersatzfähig ist dementsprechend auch die auf tatsächlich nicht angefallene (Werkstatt-)Instandsetzungskosten anfallende Mehrwertsteuer.

Normenkette:

AKB § 13 Nr. 5 ;
Fundstellen
DRsp II(229)276d-e
DAR 2000, 70