Die Revision gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bayreuth vom 21. September 2016 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Erstattung weiterer vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten nach einem im Übrigen regulierten Verkehrsunfall, für den die Beklagte allein haftet, in Anspruch.
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