VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 14.01.2014
10 S 2438/13
Normen:
StGB § 142; StVZO § 31a;
Fundstellen:
DAR 2014, 158
DÖV 2014, 402
NJW 2014, 1608
NZV 2014, 426
NZV 2014, 8
Vorinstanzen:
VG Sigmaringen, vom 08.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2856/13

Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge des Halters im Rahmen einer pflichtgemäßen Ermessensausübung

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.01.2014 - Aktenzeichen 10 S 2438/13

DRsp Nr. 2014/1758

Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge des Halters im Rahmen einer pflichtgemäßen Ermessensausübung

Die Erstreckung der Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge des Halters kommt im Rahmen einer pflichtgemäßen Ermessensausübung und ausreichenden Sachverhaltsaufklärung auch dann in Betracht, wenn nur eine gewichtige Verkehrsstraftat vorliegt, aber aufgrund des Verhaltens des Halters und seiner Nutzungsgepflogenheiten auch mit anderen Fahrzeugen künftig unaufklärbare einschlägige Zuwiderhandlungen zu erwarten sind.

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 8. November 2013 - 2 K 2856/13 - wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 21.600,-- EUR festgesetzt.

Normenkette:

StGB § 142; StVZO § 31a;

Gründe:

Die Beschwerde der Antragstellerin ist zulässig (§§ 146, 147 VwGO), aber nicht begründet.