OLG Hamm - Urteil vom 21.01.2022
7 U 96/20
Normen:
BGB § 249 Abs. 1; ZPO § 97 Abs. 1;
Fundstellen:
VRS 2022, 312
Vorinstanzen:
LG Bochum, vom 05.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 59/20

Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen VW mit einem Motor der Baureihe EA 288Begriff der SittenwidrigkeitZulässigkeit eines Thermofensters

OLG Hamm, Urteil vom 21.01.2022 - Aktenzeichen 7 U 96/20

DRsp Nr. 2022/9230

Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen VW mit einem Motor der Baureihe EA 288 Begriff der Sittenwidrigkeit Zulässigkeit eines Thermofensters

1. Zur Frage der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung wegen des Inverkehrbringens eines Dieselfahrzeugs (EA 288).2. Die Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität kommt im Einzelfall nicht in Betracht, wenn der Käufer u. a. am Ende der Laufzeit seines Finanzierungsdarlehensvertrages von der Möglichkeit der Fahrzeugrückgabe keinen Gebrauch macht, sondern das Fahrzeug zu Eigentum erwirbt und weiter nutzt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 05.10.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum (3 O 59/20) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund beider Urteile vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

BGB § 249 Abs. 1; ZPO § 97 Abs. 1;

Gründe

I.

1. 2. 3. 4.