Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 22.01.2021, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.202,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 10.09.2020 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs VW Phaeton V6 TDI mit der Fahrzeug-Identifikationsnummer WVWZZZ3DZ78003682.
2.Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe eines Betrages von 1.625,72 € erledigt ist.
II.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger begehrt von der Beklagten Zahlung von Schadensersatz wegen des Erwerbs eines vom Diesel-Skandal betroffenen Fahrzeugs.
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