Erwerbsschaden

Autor: Göppl

Verdienstausfall wird gegen Vorlage von Lohn- oder Gehaltsbescheinigung des Arbeitgebers ersetzt. Die Höhe des Verdienstausfalls bestimmt sich am bisherigen Nettoeinkommen des Geschädigten. Möglich ist sowohl eine Einmalzahlung als auch die Gewährung von Rente.