Autor: Göppl |
Verdienstausfall wird gegen Vorlage von Lohn- oder Gehaltsbescheinigung des Arbeitgebers ersetzt. Die Höhe des Verdienstausfalls bestimmt sich am bisherigen Nettoeinkommen des Geschädigten. Möglich ist sowohl eine Einmalzahlung als auch die Gewährung von Rente.
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