Autor: Hering |
Nichtselbständigen Arbeitnehmern wird der Verdienstausfall erstattet, wenn sie aufgrund eines Körperschadens arbeitsunfähig sind. Dieser Anspruch auf Schadenersatz entfällt, wenn die eigene Krankenversicherung oder der Arbeitgeber schadensmindernde Leistungen erbringt. Der Verdienstausfall von Selbständigen ist im Regelfall nur selten durchsetzbar.
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