Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn [Berlin Sachsendamm]
BVerwG, Beschluß vom 30.10.1992 - Aktenzeichen 4 A 4.92
DRsp Nr. 1993/3112
Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn [Berlin "Sachsendamm"]
1. Zur Planfeststellung einer Bundesautobahn im Land Berlin aufgrund des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes (VerkPBG).2. Auch dann, wenn Gegenstand der Planfeststellung ein Verkehrsweg im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 VerkPBG ist, gelten für die Prüfung seiner Rechtmäßigkeit gemäß § 17 Abs. 1FStrG die allgemeinen Grundsätze des Fachplanungsrechts.3. Fehlt eine »zusammenfassende Darstellung« im Sinne des § 11UVPG und wird die gegen einen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluß gerichtete Klage hierauf gestützt, so kann sie nur Erfolg haben, wenn die sachliche planerische Entscheidung in rechtserheblicher Weise davon beeinflußt sein kann, daß anstelle der Einzelerörterungen eine »zusammenfassende« Darstellung unterblieben ist.4. Landschafts- und Artenschutzprogramme hindern die Planfeststellungsbehörde rechtlich nicht, einen straßenrechtlichen Plan für ein Vorhaben festzustellen, das mit diesem in Widerspruch steht, wenn diesen Programmen nach Landesrecht keine Rechtsverbindlichkeit zukommt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrsstrafrecht Online" abrufen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.