Die Rechtsbeschwerde des Beklagten gegen den Beschluss der Zivilkammer 82 des Landgerichts Berlin vom 19. September 2012 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
Beschwerdewert: 5.222,90 €
I.
Die Versicherungsnehmer der Klägerin führten vor dem Amtsgericht Schöneberg ein selbständiges Beweisverfahren wegen Mängeln des von ihnen gemieteten Hauses gegen den Beklagten als ihren Vermieter. Die Klägerin verauslagte in dem selbständigen Beweisverfahren für ihre Versicherungsnehmer als deren Rechtsschutzversicherer Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren sowie Sachverständigenkosten in Höhe von insgesamt 5.222,90 €. Eine Kostengrundentscheidung im selbständigen Beweisverfahren erging nicht.
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