Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 8. Dezember 2021 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben,
a)soweit der Angeklagte unter "Anklagepunkt 9/Fallakte 1" wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens verurteilt worden ist;
b)im Ausspruch über die Gesamtstrafe;
c)im gesamten Maßregelausspruch, auch, soweit von einer Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
2.
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