I. Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten zu 1) wird das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 24.10.2019 - 12 Ca 10.384/17 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 1) nicht aufgrund der Befristung mit Ablauf des 31.07.2017 beendet worden ist.
2. Es wird festgestellt, dass zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 1) seit dem 01.08.2017 kein Arbeitsverhältnis mehr besteht.
3. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 342,56 EUR brutto zu zahlen.
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