OLG Köln - Urteil vom 16.07.1993
19 U 243/92
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
DRsp I(123)379c
NJW-RR 1993, 1437
OLGReport-Köln 1993, 257
VersR 1993, 1290

fiktive Reparaturkosten; Erstattungsfähigkeit

OLG Köln, Urteil vom 16.07.1993 - Aktenzeichen 19 U 243/92

DRsp Nr. 1994/2094

fiktive Reparaturkosten; Erstattungsfähigkeit

»Gibt der [auf fiktiver Reparaturkostenbasis abrechnende] Geschädigte das beschädigte Fahrzeug beim Kauf eines Neuwagens in Zahlung und erzielt er dabei eine Gutschrift, die den von einem Sachverständigen geschätzten Restwert übersteigt, so braucht er sich den Mehrerlös nicht anrechnen zu lassen. Ein »versteckter Rabatt« steht dem Geschädigten, nicht dem Schädiger zu.«

Normenkette:

BGB § 249 ;

Gründe: