1.
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 37. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 13.08.2009 (
2.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 95 % und der Beklagte zu 5 %.
4.
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