OLG Hamm - Beschluss vom 08.11.2022
20 U 287/22
Normen:
VVG § 1; VHB (2017);
Vorinstanzen:
LG Münster, - Vorinstanzaktenzeichen 115 O 1372/21

Formularmäßige Vereinbarung einer Haftungsgrenze von 1000 Euro im Rahmen des Versicherungsschutzes für Diebstähle aus einem verschlossenen Kfz in der Hausratversicherung

OLG Hamm, Beschluss vom 08.11.2022 - Aktenzeichen 20 U 287/22

DRsp Nr. 2023/7312

Formularmäßige Vereinbarung einer Haftungsgrenze von 1000 € im Rahmen des Versicherungsschutzes für Diebstähle aus einem verschlossenen Kfz in der Hausratversicherung

Wenn ein Hausratversicherer zusätzlich Versicherungsschutz für Diebstähle aus einem verschlossenen Kfz verspricht, kann dafür eine Haftungsgrenze in Höhe von 1.000 EUR wirksam vereinbart werden.

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.

Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen. Der Kläger mag innerhalb dieser Frist erklären, ob er seine Berufung aus Kostengründen zurücknimmt.

Normenkette:

VVG § 1; VHB (2017);

Gründe

I.

Der Kläger unterhält bei der Beklagten eine „Hausratversicherung Rundumschutz“. Versicherungsort ist die Wohnanschrift des Klägers „Adresse01“ (Versicherungsschein, Bl. 65 eGA-I). Die Versicherungssumme beträgt 208.000,- €. Vertragsgrundlagen sind die VHB 2017, Stand 5.2018, die BEH 2017 Stand 5.2017 sowie die Klauseln Rundumschutz (HR 103), Plus-Paket (HR 118), Fahrraddiebstahl (HR 106) und Wegfall Entschädigungsgrenze für Räume unter Erdgleiche (HE 103).

In Ziffer 21 der Klausel Rundumschutz (HR 103) heißt es: