Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 30. Januar 2017 wird
a)der Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen des Geschehens in der F. straße in I. am 13. Juni 2016 (Urteilsgründe II., Tat 2) des versuchten Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe schuldig ist;
b)der Strafausspruch für die vorbezeichnete Tat sowie der Gesamtstrafenausspruch jeweils mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
2. 3.
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