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Rechtsprechung
1971
BGH
BGH - Urteil vom 16.06.1971
IV ZR 73/70
Normen:
VVG
§
23
;
Fundstellen:
VersR 1971, 808
Gefahrerhöhung bei Überlassen eines Kfz an einen alkoholbedingt fahruntauglichen Fahrer
BGH,
Urteil
vom 16.06.1971
- Aktenzeichen IV ZR 73/70
DRsp Nr. 1994/5746
Gefahrerhöhung bei Überlassen eines Kfz an einen alkoholbedingt fahruntauglichen Fahrer
In der einmaligen Überlassung eines Kfz an einen durch Alkoholgenuß fahruntauglichen Fahrer liegt keine Gefahrerhöhung i. S. von §
23
VVG
.
Normenkette:
VVG
§
23
;
Fundstellen
VersR 1971, 808
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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