Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Unfall durch ein Mietwagenunternehmen als unerlaubte Rechtsberatung
BGH, Urteil vom 18.01.1974 - Aktenzeichen I ZR 13/73
DRsp Nr. 1994/5603
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Unfall durch ein Mietwagenunternehmen als unerlaubte Rechtsberatung
Ein Mietwagenunternehmen, das im Zusammenwirken mit einer Bank und einem Rechtsanwalt unfallgeschädigte Kunden von der gesamten Schadensabwicklung einschließlich der Geltendmachung der Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer entlastet und bei der Verminderung einer Vorfinanzierung der Unfallschäden durch die Bank gezielt und mit Nachdruck darauf hinwirkt, daß der Unfallgeschädigte einen bestimmten Rechtsanwalt seines Vertrauens mit der Geltendmachung der Schadensersatzansprüche beauftragt, verstößt gegen Art. 1 § 1RBerG und damit zugleich gegen § 1UWG.