BGH - Urteil vom 18.01.1974
I ZR 13/73
Normen:
RBerG Art. 1 § 1 ;
Fundstellen:
AnwBl 1974, 158
DAR 1974, 129
MDR 1974, 471
NJW 1974, 557
VRS 64, 248
VersR 1974, 494

Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Unfall durch ein Mietwagenunternehmen als unerlaubte Rechtsberatung

BGH, Urteil vom 18.01.1974 - Aktenzeichen I ZR 13/73

DRsp Nr. 1994/5603

Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Unfall durch ein Mietwagenunternehmen als unerlaubte Rechtsberatung

Ein Mietwagenunternehmen, das im Zusammenwirken mit einer Bank und einem Rechtsanwalt unfallgeschädigte Kunden von der gesamten Schadensabwicklung einschließlich der Geltendmachung der Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer entlastet und bei der Verminderung einer Vorfinanzierung der Unfallschäden durch die Bank gezielt und mit Nachdruck darauf hinwirkt, daß der Unfallgeschädigte einen bestimmten Rechtsanwalt seines Vertrauens mit der Geltendmachung der Schadensersatzansprüche beauftragt, verstößt gegen Art. 1 § 1 RBerG und damit zugleich gegen § 1 UWG.

Normenkette:

RBerG Art. 1 § 1 ;
Fundstellen
AnwBl 1974, 158
DAR 1974, 129
MDR 1974, 471
NJW 1974, 557
VRS 64, 248
VersR 1974, 494