Die Klägerin begehrt gegenüber den Beklagten Feststellung übergegangener Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 22. Februar 1980, bei dem ihr Mitglied K. durch Verschulden des Zweitbeklagten verletzt wurde. Die Erstbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des Zweitbeklagten.
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