BGH - Urteil vom 27.02.1967
III ZR 210/64
Normen:
BGB § 839 ; GG Art. 34 ; StVO (a.F.) §§ 2, 3 ;
Fundstellen:
VersR 1967, 602

Geltung des Vertrauensgrundsatzes bei Einfahren in eine Kreuzung bei Grünlicht; Haftung der Straßenverkehrsbehörde für fehlerhafte Schaltung der Signalanlage

BGH, Urteil vom 27.02.1967 - Aktenzeichen III ZR 210/64

DRsp Nr. 1994/6005

Geltung des Vertrauensgrundsatzes bei Einfahren in eine Kreuzung bei Grünlicht; Haftung der Straßenverkehrsbehörde für fehlerhafte Schaltung der Signalanlage

1. Jeder Verkehrsteilnehmer darf bei Einfahrt in eine Kreuzung über eine Verkehrsampel, die grünes Licht zeigt, damit rechnen, daß er von jedem Seitenverkehr abgeschirmt ist. 2. Ist die Lichtsignalanlage so geschaltet, daß sich diese Erwartung nicht rechtfertigt, so kann dies gegen die zuständige Verkehrsbehörde den Vorwurf der schuldhaften Amtspflichtverletzung begründen.

Normenkette:

BGB § 839 ; GG Art. 34 ; StVO (a.F.) §§ 2, 3 ;

Hinweise: