Gepäck- und Kleiderschaden

Autor: Göppl

Solche Schäden werden gegen Nachweis über Preis und Zeitpunkt der Anschaffung sowie den Umfang der Beschädigung ersetzt. Gegebenenfalls muss der gegnerischen Haftpflichtversicherung die Besichtigung der Gegenstände ermöglicht werden.