Geradeaus fahrender Gegner, Spurwechsel durch Mandanten

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

es wird nicht bestritten, dass mein Mandant zum Unfall beigetragen hat, weil er beim Spurwechsel, wegen einer sich verengenden Fahrbahn, gegen die Regeln des § 7 Abs. 4 und 5 StVO verstoßen hat.

Andererseits stellte der Zusammenstoß aus Sicht Ihre... Versicherungsnehmer... kein unabwendbares Ereignis dar.

Das Hineinzwängen in den Reißverschluss stellt ein häufig im täglichen Straßenverkehr auftretendes Fehlverhalten dar, so dass Ihr... Versicherungsnehmer... sich als äußerst sorgfältiger Fahrer jederzeit darauf einstellen musste.

Da wegen der für Ihre... Versicherungsnehmer... rechtzeitig erkennbaren Gefahrenlage durch die Fahrbahnverengung eine Anscheinsbeweislage für ein Alleinverschulden meines Mandanten nicht gegeben ist, trifft Ihre Gesellschaft eine Mithaftung von 25 % (vgl. LG München I, Urt. v. 07.06.2002 - 17 S 22537/01, DAR 2002, 458).