Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.
Im Berufungsverfahren hat keine Beweisaufnahme stattgefunden.
Die Berufung des Klägers ist zulässig, §
Sie hat auch in der Sache selbst Erfolg.
I. Im Gegensatz zum Landgericht ist der Senat der Auffassung, daß die Beklagte gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 VVG verpflichtet ist, den Kläger aus der bestehenden Teilkasko-Versicherung bedingungsgemäß zu entschädigen.
1. Zwischen den Parteien ist unstreitig, daß das versicherte Fahrzeug des Klägers bei dem Unfall vom 04.06.1992 in Brand geraten ist. Damit steht ein Versicherungsfall gemäß §
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