I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) - zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Eheleute - sind Eigentümer eines von ihnen im Streitjahr 1984 bezogenen Zweifamilienhauses. Die Einliegerwohnung (31 qm) wurde durch schriftlichen Vertrag zum 1. August 1984 an die Eltern der Klägerin vermietet; der auf fünf Jahre befristete Vertrag wurde von einem der Kläger und einem Elternteil unterzeichnet. Als Mietzins wurden 210 DM monatlich zuzüglich 50 DM als Nebenkostenpauschale vereinbart; im übrigen sollten die gesetzlichen Regeln gelten.
Die Eltern der Klägerin behielten ihre bisherige, am gleichen Ort belegene Wohnung (83 qm) bei. Ab September 1986 vermieteten die Kläger das Haus an Fremde, da sie inzwischen ein anderes Zweifamilienhaus erworben hatten.
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