OLG Bamberg - Urteil vom 01.02.1999
4 U 58/98
Normen:
BGB § 433 §§ 459 ff. ; AGBG § 9 § 11 Nr. 10b ;
Fundstellen:
DRsp I(130)476b-c
DAR 1999, 358

Gewährleistungsansprüche beim Kauf eines Neuwagens; Zumutbarkeit der Nachbesserung

OLG Bamberg, Urteil vom 01.02.1999 - Aktenzeichen 4 U 58/98

DRsp Nr. 2003/16226

Gewährleistungsansprüche beim Kauf eines Neuwagens; Zumutbarkeit der Nachbesserung

1. Eine Klausel in AGB für den Kfz-Neuwagenkauf, wonach (nur) dann, wenn ein gerügter Fehler nicht beseitigt werden kann oder weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, die Gewährleistungsansprüche (Wandelung oder Minderung) wiederaufleben, ist gem. §§ 9, 11 Nr. 10 b AGBG unwirksam. 2. Im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung beim Neukauf eines Kraftfahrzeugs der Luxusklasse sind mehr als zwei Nachbesserungsversuche dem Käufer nicht zuzumuten.

Normenkette:

BGB § 433 §§ 459 ff. ; AGBG § 9 § 11 Nr. 10b ;
Fundstellen
DRsp I(130)476b-c
DAR 1999, 358