Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 30. November 2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Der Kläger erhält Gelegenheit, zu den Gründen bis zum 6. September 2023 schriftsätzlich Stellung zu nehmen.
Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf € 8.972,70 festgesetzt.
Der Termin zur mündlichen Verhandlung am 5. September 2023 wird aufgehoben.
I.
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