LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 01.08.2017
3 Sa 458/16
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; BGB § 242; BGB § 611a; AltTzG § 3 Abs. 1 Nr. 3 1. Alt.; TV-ATZ LSA § 2 Abs. 2; TV-ATZ LSA § 2 Abs. 3; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Magdeburg, vom 23.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 963/16

Gleichbehandlung bei Abschluss von Altersteilzeitverträgen trotz Überschreitung der ÜberlastquoteKlage eines Grundschullehrers auf Annahme seines Vertragsangebotes auf Altersteilzeit im Blockmodell bei unzureichenden Darlegungen des beklagten Landes zur wirksamen Einstellung der freiwilligen Leistung und zu entgegenstehenden dringenden betrieblichen Belangen

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 01.08.2017 - Aktenzeichen 3 Sa 458/16

DRsp Nr. 2018/6447

Gleichbehandlung bei Abschluss von Altersteilzeitverträgen trotz Überschreitung der Überlastquote Klage eines Grundschullehrers auf Annahme seines Vertragsangebotes auf Altersteilzeit im Blockmodell bei unzureichenden Darlegungen des beklagten Landes zur wirksamen Einstellung der freiwilligen Leistung und zu entgegenstehenden dringenden betrieblichen Belangen

1. Schließt der Arbeitgeber mit Arbeitnehmern Altersteilzeitarbeitsverträge, obwohl er wegen Überschreitens der in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 AltZG geregelten Überlastquote hierzu nicht verpflichtet ist, erbringt er eine freiwillige Leistung und hat deshalb bei der Entscheidung über den Antrag eines Arbeitnehmers auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten (im Anschluss an BAG 13.12.2016 - 9 AZR 606/15).