Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls; Ermöglichung des Diebstahls eines Kfz-Schlüssels
SchlHOLG, Urteil vom 01.07.2004 - Aktenzeichen 16 U 92/03
DRsp Nr. 2005/14186
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls; Ermöglichung des Diebstahls eines Kfz-Schlüssels
Legt ein Restaurantbesitzer ein Schlüsselbund mit seinen PKW-Schlüsseln innerhalb seines Blickfeldes vor sich auf den Tresen, so hat er den Versicherungsfall nicht grob fahrlässig herbeigeführt, wenn der Schlüssel von einem Autodieb entwendet wird.