SchlHOLG - Urteil vom 01.07.2004
16 U 92/03
Normen:
VVG § 61 ; AKB § 12 Abs. 1 I lit. b ;
Fundstellen:
NZV 2005, 203

Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls; Ermöglichung des Diebstahls eines Kfz-Schlüssels

SchlHOLG, Urteil vom 01.07.2004 - Aktenzeichen 16 U 92/03

DRsp Nr. 2005/14186

Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls; Ermöglichung des Diebstahls eines Kfz-Schlüssels

Legt ein Restaurantbesitzer ein Schlüsselbund mit seinen PKW-Schlüsseln innerhalb seines Blickfeldes vor sich auf den Tresen, so hat er den Versicherungsfall nicht grob fahrlässig herbeigeführt, wenn der Schlüssel von einem Autodieb entwendet wird.

Normenkette:

VVG § 61 ; AKB § 12 Abs. 1 I lit. b ;
Fundstellen
NZV 2005, 203