Auf die Berufung des Klägers wird das am 28.08.2012 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die T AG (Finanzierungsnummer #####/####, Bankleitzahl ### ### ##) 5.265,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.01.2012 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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