Der Kläger verlangt Versicherungsleistungen in Höhe von 24.393,89 EUR aus einer bei der Beklagten gehaltenen Kfz-Kaskoversicherung.
In der Nacht zum 23. November 2001 geriet er mit dem versicherten Pkw auf dem Weg vom Fußballtraining zu seinem Wohnort ins Schleudern, kam nach links von der Fahrbahn ab und prallte sodann mit dem Fahrzeug frontal gegen einen neben der Fahrbahn stehenden Baum. Der Kläger wurde dabei erheblich verletzt, das versicherte Fahrzeug erlitt einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|