Gutachterkosten

Autor: Göppl

Eine Erstattung der Gutachterkosten erfolgt nur, wenn dies zuvor mit dem Versicherer abgesprochen war. Da meistens die Versicherer von ihrem Recht zur eigenen Schadensfeststellung durch einen selbst beauftragten Gutachter Gebrauch machen, erübrigt sich die Frage nach der Kostenerstattung in den meisten Fällen.