LG Saarbrücken - Urteil vom 28.03.2014
13 S 196/13
Vorinstanzen:
AG Saarbrücken, vom 05.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 120 C 105/13

Haftung bei Kfz-Unfall: Vorfahrtverletzung im Kreisverkehr

LG Saarbrücken, Urteil vom 28.03.2014 - Aktenzeichen 13 S 196/13

DRsp Nr. 2016/10546

Haftung bei Kfz-Unfall: Vorfahrtverletzung im Kreisverkehr

Zum Beweis des ersten Anscheins für eine Vorfahrtsverletzung des in einen Kreisverkehr einfahrenden Verkehrsteilnehmers.

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 5. Dezember 2013 - 120 C 105/13 (05) - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert, und die Beklagten werden unter Klageabweisung im Übrigen als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.706,39 EUR sowie 136,73 EUR vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.706,39 EUR seit dem 26. Januar 2013 und aus 136,73 EUR seit dem 20. März 2013, der Erstbeklagte ferner für die Zeit vom 19. bis zum 20. März 2013, zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 30 % und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 70 %.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Die Revision wird zugelassen.

Gründe:

I.